Die Rechtslage zum Rasieren des Bartes
Frage
(1) Ein Mann rasiert sich den Bart und ermuntert (andere) auch dazu, ihn zu rasieren. (2) Oder er rasiert ihn, ermuntert aber nicht dazu. (3) Und es gibt einen Mann, der alle Riten (Schaʿair) des Islam vollständig erfüllt, aber den Bart rasiert; dabei ermuntert er nicht dazu, hält sein Rasieren nicht für gut, sondern ermuntert im Gegenteil andere Leute, einen Bart zu tragen. Kann man einen von diesen dreien einen Fasiq (Frevler) nennen oder nicht?
Antwort
Alle drei sind Fasiqun (Frevler), und das Zeugnis aller drei wird zurückgewiesen (Mardud asch-Schahada). Der Erste ist sündhafter, der Zweite weniger als er, der Dritte weniger als der Zweite. Wer immer von ihnen aufrichtigen Herzens bereut, dessen Reue wird Allah, der Reine, annehmen und die früheren Sünden vergeben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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