Die Länge des Bartes und die ausführliche Darlegung seiner Rechtslage
Frage
(1) Ist das Wachsenlassen des Bartes Fard, Wadschib oder Sunna, und warum? (2) Die Rechtsgelehrten haben die Länge des Bartes auf vier Fingerbreit festgelegt. Ist das ausdrücklich im Text vorgegeben (Mansus)? Wenn ja, welcher Text (Nass) ist es? (3) Der Idschmaʿ (Konsens) der Umma, der ein Beweis (Hudschdscha) der Scharia ist – der Idschmaʿ welcher Leute wird anerkannt? (4) Besteht für die Umma auch jetzt noch die Möglichkeit eines Idschmaʿ in irgendeiner Frage, oder nicht? Wenn nicht, warum? (5)
Antwort
(1) Den Bart wachsen zu lassen ist Wadschib, und ihn abzurasieren oder zu kürzen, bevor er die festgelegte Grenze erreicht hat, ist haram. [ar]يحرم على الرجل قطع لحيته[/ar] „Dem Mann ist es verboten (haram), seinen Bart abzuschneiden.“ („Ad-Durr al-Mukhtar“).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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