Untersuchung über den Bart
Frage
(a) Gibt es in der heiligen und makellosen Scharia einen Befehl bezüglich des Tragens eines Bartes oder nicht? Hat sie darüber irgendwelche Bestimmungen erlassen oder nicht? Ob Bejahung oder Verneinung – in beiden Fällen soll dies mit festen scharʿischen Belegen begründet sein, damit bei den breiten Massen der Muslime kein Zweifel und keine Unsicherheit bleibt. (b)
Antwort
(a) Den Bart wachsen zu lassen ist Wadschib, und ihn zu rasieren und zu stutzen, bevor er eine Qabda (eine Faust voll) erreicht hat, ist nicht erlaubt. [ar]عَنِ ابْنِ عُمَرَ ﵄ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «خَالِفُوا الْمُشْرِكِينَ، أَوْفِرُوا اللِّحَى، وَأَحْفُوا الشَّوَارِبَ». وَفِي رِوَايَةٍ: «انْهَكُوا الشَّوَارِبَ، وَأَعْفُوا اللِّحَى».
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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