Die innere Absicht, das Land nach der Eintragung zurückzunehmen
Frage
Frage: Zaid hat aus seiner Notlage heraus von Bakr einen angemessenen Preis für eine Bigha (örtliches Flächenmaß) Land genommen, ist zum Registeramt gegangen und hat die Eintragung auf Bakr vornehmen lassen; Bakr, der dessen Eigentümer wurde, bewirtschaftet das Land. Eine Bedingung, das Land wieder zurückzunehmen, besteht ebenfalls nicht, aber im Herzen bleibt doch etwas zurück. Ist dieses Geschäft richtig oder nicht?
Antwort
Wenn dieses Geschäft ein Vertrag war, in dem es keine Bedingung der Rückgabe gab, dann ist dieser Verkauf (Baiʿ) gültig zustande gekommen. Wenn dann ein mündliches Versprechen außerhalb (des Vertrags) gegeben wurde, soll es aus moralischer Pflicht (Achlaqan) erfüllt werden, denn: [ar]لأن الخلف في الوعد حرام[/ar] „…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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