Das Versprechen, das Land für einen geringeren Betrag zurückzugeben, und die spätere Weigerung
Frage
Frage: Zaid erklärte vor zehn, fünfzehn Leuten: „Ich gebe dir dein Land für zweitausend weniger zurück“, denn er hatte das Land Amrs im Austausch für einen gewissen Geldbetrag an sich genommen, wobei keine Frist bestimmt war; es wurde erklärt, dass jener es, wann immer er wolle, zurücknehmen könne. Nun hat Amr Geld und möchte sein Land zurücknehmen, und Zaid weigert sich jetzt und gibt das Land nicht zurück. Wie ist dieser Besitz (Qabd) Zaids zu beurteilen?
Antwort
Wenn Zaid dieses Land als Pfand (Rahn) genommen hatte, dann war es ihm nicht erlaubt, aus diesem Land Nutzen zu ziehen und seinen Ertrag zu nehmen; auch die Bedingung „für zweitausend weniger“ war nichtig und ohne Geltung. Er hatte das Recht, seine Schuld vollständig einzutreiben und das Land zurückzugeben, und jetzt ist es verpflichtend (Lazim), das Land zurückzugeben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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