Sadaqat al-Fitr und Qurbani bei überschüssigem Besitz und Land, das den Lebensunterhalt gibt
Frage
Ein Mensch hat kein Bargeld und keinen Schmuck, die den Nisab ausmachen würden; er hat jedoch Ackerland, Häuser über das zum Wohnen Notwendige hinaus, Geschirr außer dem Geschirr zum Essen und Trinken, einen Getreidevorrat, der über den Lebensunterhalt hinaus übrig geblieben ist, und einen Laden voller Waren. Wird er wegen dieser Dinge Besitzer des Nisab genannt oder nicht, und obliegt ihm die Pflicht zu Sadaqa und Qurbani oder nicht?
Antwort
Wenn das überschüssige Haus, das überschüssige Geschirr, das überschüssige Vieh, die überschüssigen Geräte und das überschüssige Getreide die Höhe des Nisab erreichen, dann sind für ihn die Sadaqat al-Fitr und das Qurbani Wadschib.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.