الإفتاء

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Obliegt die Sadaqat al-Fitr für den Enkel dem Großvater?

Frage

Zaid ist Besitzer des Nisab. Er hat einen Sohn sowie einen Enkel, dessen Vater gestorben ist; Zaid, sein Sohn und der Enkel essen und trinken gemeinsam. Darf man in diesem Fall Zaids Enkel Zakat geben oder nicht? Und ist Zaid verpflichtet, für diesen Enkel die Sadaqat al-Fitr zu entrichten oder nicht? Zur Klarstellung: Zaids Enkel hat die Volljährigkeit noch nicht erreicht, steht ihr aber nahe und befindet sich in Zaids Obhut.

Antwort

Nach der Scharia kann Zaid seinem Enkel keine Zakat aus seinem Vermögen geben: [ar]ولا يدفع إلى أصله وإن علا وفرعه وإن سفل كذا في الكافي[/ar] „Man gibt sie nicht seinem Vorfahren, wie hoch er auch hinaufreicht, und nicht seinem Nachkommen, wie tief er auch hinabreicht. So in ‚al-Kafi‘“ („Alamgiri“, Bd. 1, S. 188).

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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