Geld der Zakat für eigene Zwecke ausgeben und aus dem Gehalt ersetzen
Frage
(1) Ein Mann, der für eine Madrasa im Auftrag der Madrasa Vermögen der Zakat und Sadaqat einsammelt – wobei dieser Einsammler bedürftig und selbst Empfänger der Zakat ist –, hat über seine Vergütung hinaus einen Betrag ausgegeben und ihn später aus seinem Einkommen wieder aufgefüllt. Wie ist das zu beurteilen: erlaubt oder nicht erlaubt? (2) Was gilt für die Verwendung von Vermögen der Zakat für die Gehälter der Lehrer ohne Übereignung (Tamlik) in einer Madrasa, in der es eine Küche (Matbakh) gibt?
Antwort
(1) Der Mann, den die Madrasa als Einsammler eingesetzt hat, ist ein Treuhänder (Amin). Wie viel Geld der Zakat und Sadaqat er auch einsammelt, es ist eine anvertraute Sache (Amana), und er hat nicht das Recht, darüber zu verfügen. In diesem Fall wird die Zakat nicht entrichtet, und er muss dem Geber Ersatz (Daman)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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