الإفتاء

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Studenten Essen aus der Küche zulasten des Zakat-Postens geben

Frage

Verehrter Mufti, möge Ihr hoher Ruhm wachsen!… As-salamu alaikum. Ihr Antwortschreiben ist eingegangen. Es entsteht eine Schwierigkeit: Wie die übrigen Ausgaben für die Verpflegung der Studenten ist auch das Gehalt des Kochs eine Ausgabe, das heißt, die Art des Gehalts des Kochs unterscheidet sich von den unten genannten Ausgaben (?), zum Beispiel: Kosten für die Beschaffung der Lebensmittel (Ration) für die Studenten, das Mahlen des Weizens, der Kauf von Brennholz und dessen Spalten usw.

Antwort

[ar](هي تمليك) خرج الإباحة (جزء مال) خرج المنفعة، فلو أسكن فقيرا داره سنة ناويا لا يجزيه. قوله: فلو أسكن... في البحر إلى الكشف الكبير، وقال قبله: والمال كما صرح به أهل الأصول ما يتمول ويدخر للحاجة، وهو خاص بالأعيان، فخرج به تمليك المنافع[/ar] „(Die Zakat ist die Übereignung (Tamlik)) – damit ist die bloße Erlaubnis zur Nutzung (Ibaha) ausgeschlossen; (eines Teils des Vermögens)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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