Die Fitra Minderjährigen geben
Frage
Wird die Fitra entrichtet, wenn man sie armen, verwaisten, mittellosen minderjährigen Kindern gibt, oder nicht?
Antwort
Wenn die Armen minderjährig sind, ist es nicht zulässig, ihnen die Sadaqat al-Fitr zu geben; zulässig ist es jedoch, sie für sie ihrem Vormund zu geben. Und wenn diese Kinder einsichtsfähig sind, ist es zulässig, sie auch ihnen selbst zu geben. Sind diese Kinder aber (Kinder) eines Wohlhabenden, darf man ihnen auf keine Weise geben. In „ad-Durr al-Muhtar“ (Bd. 2, S. 127)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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