الإفتاء

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Entrichtung der Zakat in Teilen und im Voraus

Frage

(1) Ein Mann berechnet, sobald der Monat Ramadan beginnt, sein Vermögen und sein Geld und trägt die Summe in ein Buch ein – zum Beispiel zweihundert Rupien – und beginnt, sie bis zum nächsten Jahr in Teilen auszugeben: einen Teil sofort in diesem Ramadan, einen Teil in den folgenden Monaten, wenn sich Berechtigte [zur Zakat] finden, und einen Teil monatlich bestimmten Miskin (Bedürftigen) als Unterstützung: manchen zwei Rupien im Monat, manchen eine, und so weiter.

Antwort

(1) Es ist nicht notwendig, die gesamte Summe sofort im Ramadan auszugeben; die Zakat wird auch auf die beschriebene Weise entrichtet, jedoch ist bei der Übergabe die Absicht (Niyya) notwendig. Und sie früher zu entrichten, ist vorsichtiger (Ahwat). (2) Das ist ebenfalls richtig, jedoch ziemt sich eine Verzögerung bei der Entrichtung der Zakat nicht, vielmehr ist sie Makruh.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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