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Doppeltes Gehalt des Rektors im Monat Ramadan und Nichterfüllung der übertragenen Arbeit

Frage

Die Verantwortlichen einer religiösen Madrasa (der Leiter und der Rektor) haben ihr Gehalt sogar höher als das des Oberlehrers und des Scheichs al-Hadith (Hauptlehrers für Hadith) festgesetzt. Zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgabe, nämlich der Beschaffung von Mitteln, reisen sie nur im gesegneten Monat Ramadan. Von der Unterschrift im Anwesenheitsbuch sind diese Herren ebenfalls befreit.

Antwort

Wenn die Vereinbarung so lautet, dass in dem und dem Monat das und das Gehalt gezahlt wird, so gibt es dafür einen Spielraum, aber die übertragene Arbeit muss erfüllt werden. Die übertragene Arbeit nicht zu erfüllen und dennoch das Gehalt zu nehmen, ist unzulässig.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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