Der Bevollmächtigte (Wakil) hat nicht das Recht, die Zweckbestimmung der Spende zu ändern
Frage
Der Bruder eines Mannes hat Geld für die Madrasa geschickt. Nun sagt der Mann – sein Bruder –, die Verantwortlichen der Madrasa verwendeten es nicht richtig. Wie wäre es daher, wenn man mit diesem Geld irgendeine Sache kauft, die die Madrasa benötigt, und sie der Madrasa gibt?
Antwort
Wenn derjenige, der das Geld für die Madrasa geschickt hat, die Erlaubnis gegeben hat – willst du, gib das Geld, willst du, kaufe etwas, was die Madrasa braucht, und gib es –, dann hat er das Recht, das Geld nicht zu geben, sondern nach eigenem Ermessen etwas zu kaufen und zu geben. Wenn keine Erlaubnis vorliegt, dann soll gerade das Geld gegeben werden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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