Unterstützung von „Imarat-e Schariyya“ aus den Einnahmen der Madrasa
Frage
Ist es erlaubt oder nicht, aus dem Einnahmegeld einer Madrasa andere Madrasen, „Imarat-e Schariyya“ (eine Organisation der Muslime Indiens) und Ähnliches zu unterstützen? Die Einnahmen der Madrasa als Darlehen für persönliche Bedürfnisse ausgeben Der Sekretär oder die Vorstandsmitglieder der Madrasa verbrauchen die Einnahmen der Madrasa für ihre privaten Bedürfnisse, geben sie aber zurück, wenn Bedarf entsteht, und in der Arbeit der Madrasa entsteht kein Hindernis.
Antwort
(1) Die Stiftungseinnahmen einer Madrasa zur Unterstützung anderer Madrasen oder von „Imarat-e Schariyya“ auszugeben, ist nicht erlaubt. [ar]اتحد الواقف والجهة وقل مرسوم بعض الوقف عليه بسبب خراب وقف أحدهما جاز للحاكم أن يصرف من فاضل الوقف الآخر عليه لأنها حينئذ كشيء واحد، وإن اختلف أحدهما بأن بنى رجلان مسجدين أو رجل مسجد أو مدرسة ووقف عليها أوقافاً لا يجوز له ذلك[/ar] „Sind…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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