Gestiftete Bücher von einer Madrasa in eine andere überführen
Frage
Es gibt eine alte Madrasa, in der sich viele Bücher befinden. Jetzt ist sie geschlossen, es entsteht kein Nutzen, die Bücher fallen vielmehr dem „Leben der Termiten“ zum Opfer. Kann nach der Scharia jemand, der in einer anderen Madrasa lernt, sie nutzen? Oder: Es gibt eine Madrasa, die in Betrieb ist, aber jene Bücher, die benötigt werden, liegen derzeit unbenutzt, niemand zieht Nutzen daraus, derzeit benötigt die Madrasa sie – kann man sie jemandem zur Nutzung geben?
Antwort
Der Stifter, der Rektor der Madrasa und andere Männer des gesunden Urteils (Ashab ar-Raʾy) können sich untereinander beraten und diese Bücher in eine solche Madrasa überführen, wo sie genutzt werden können und auch vor den Termiten geschützt sind – und auch der Zweck des Stifters wird im Ganzen erreicht, wie es sich aus den Einzelfällen (Dschuziyyat)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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