Eigene Bücher zugunsten einer Madrasa als Stiftung widmen
Frage
Jemand hat Bücher und Ähnliches einer Madrasa gestiftet. Er schrieb: „Nach mir sind diese Bücher eine Stiftung zugunsten der Madrasa Bait al-Ulum in Sarai Mir.“ Ist es notwendig, sie gerade dieser Madrasa zu geben, oder kann er sie einer anderen Madrasa geben? Wenn er sie einem anderen Armen gibt, ist er dann nicht sündhaft? Zweitens: Kann ein Besitzer des Nisab (Sahib an-Nisab) etwas als Stiftung widmen oder nicht? Ich habe in ein Buch geschrieben, dieses Buch sei eine Stiftung zugunsten der Madrasa Bait al-Ulum.
Antwort
Zu sagen oder zu schreiben, dass ein Buch nach dem eigenen Tod als Stiftung an eine Madrasa gegeben wird, ist ein Vermächtnis (Wasiyya); es innerhalb eines Drittels des Vermögens zu erfüllen ist notwendig. In einem solchen Fall hat er, wenn er vom Vermächtnis zurücktreten will, das Recht dazu.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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