Wenn die Inbesitznahme von für die Madrasa gestiftetem Land Zwietracht befürchten lässt
Frage
Zaid, Bakr und Amr haben der Madrasa in Shahpur etwas Land als Stiftung (Waqf) gewidmet. Die Mitglieder der Madrasa konnten es nicht in Besitz nehmen. Wenn sie es in Besitz nehmen, wird es großen Aufruhr geben; die Gefahr von Blutvergießen ist außerordentlich groß. Für dieses Land gibt es Käufer – ist es also erlaubt, es zu verkaufen? Wird es erlaubt sein, nach dem Verkauf der Madrasa in Shahpur anderes Land zu geben? Und die Leute, die es der Madrasa gestiftet haben, sprechen davon, es zurückzugeben (?).
Antwort
Wenn die Inbesitznahme des der Madrasa in Shahpur gegebenen Landes zu Aufruhr und Blutvergießen führen wird, so ist es aus Notwendigkeit zulässig, es zu verkaufen, mit dem Erlös anderes geeignetes Land zu kaufen und es eben dieser Madrasa zu geben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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