Die Absicht, einer Madrasa Land zu geben, beendet das Eigentum nicht
Frage
Ein Mann hatte fest beschlossen, einer Madrasa des Dars-e Nizami (des traditionellen Lehrplans der Madrasen Indiens) etwas Land zu geben. Später wurde diese Madrasa mit der Regierung verbunden. Diese Madrasa blieb keine rein religiöse Madrasa. Kann er dieses Land einer anderen Madrasa geben oder nicht?
Antwort
Allein durch das Versprechen und die Absicht ist dieses Land nicht aus seinem Eigentum ausgeschieden. Wenn er es nun einer religiösen Madrasa geben möchte, so besteht dafür von Seiten der Scharia die Erlaubnis.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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