Mittel im Bedarfsfall nicht auszugeben ist ebenfalls Veruntreuung
Frage
Die Mittel der islamischen Madrasa betragen 400 Rupien, und dieses Geld ist beim Vorsitzenden der Madrasa. Dieses Geld der Madrasa investiert er weder in die Madrasa, noch gibt er es auf Verlangen heraus. Einige Leute aus seiner Gruppe wollen ihn als Vorsitzenden behalten. Soll man ihn als Vorsitzenden belassen oder nicht?
Antwort
Wenn in der Madrasa Ausgaben nötig sind und er dieses Geld trotzdem nicht der Madrasa gibt und auch selbst den Bedarf nicht deckt, woraus man schließen kann, dass er dieses Geld für seine eigenen Angelegenheiten verbraucht hat, dann sollen die Mitglieder und einflussreichen Leute der Madrasa es einfordern. Wenn – Allah bewahre – die Veruntreuung (Chiyana)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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