Die Bildung eines Komitees für Madrasa und Moschee, die Festsetzung eines Mitgliedsbeitrags und Ähnliches
Frage
Hier ist es allgemein so, dass jede Moschee und Madrasa folgendermaßen betrieben wird: Die Muslime des Ortes kommen zusammen und gründen einen Verein, und dieser Gemeinschaft (Dschamaʿat) wird ein Name gegeben. In manchen Orten gibt es zwei oder drei Gemeinschaften unter verschiedenen Namen, und jede Gemeinschaft hat ihre eigenen Verantwortlichen.
Antwort
Für die gemeinsame Erledigung religiöser Angelegenheiten – Moschee, Madrasa und Ähnliches – sind eine solche Organisation und die Bildung eines Komitees nach der Scharia zulässig. Diejenigen, die diese Regelungen in gegenseitigem Einverständnis angenommen haben, sind verpflichtet, sie einzuhalten. (1)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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