Die Entscheidung nach Stimmenmehrheit aus Sicht der Scharia
Frage
In den religiösen Madrasen gibt es zur Beratung und Durchführung wichtiger Angelegenheiten – zum Beispiel Entlassung und Einstellung von Angestellten, Besetzung von Ämtern, Beförderung und Zurückstufung, Bauvorhaben, Einnahmequellen, Ankauf von Besitz, Getreide und Ähnlichem sowie unvorhergesehene Vorfälle – einen Ausschuss aus mehreren Personen mit dem Namen „Rat“ (Schura); die Entscheidungen werden dort nach Stimmenmehrheit getroffen.
Antwort
Bei den Angelegenheiten, die dem Rat der religiösen Madrasen vorgelegt werden, ist zu unterscheiden. (1) Angelegenheiten, zu denen es einen Nass (eindeutigen Text aus Koran oder Sunna) gibt – dort ist für das Handeln der Nass maßgebend. (2)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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