Ein zweistöckiges Idgah und die Bestimmung des alten Idgah
Frage
Das Idgah (der Festgebetsplatz) von Muzaffarnagar ist in die Wohnbebauung geraten und reicht für die Betenden nicht aus. Was ist vorzuziehen: außerhalb der Bebauung ein anderes Idgah zu bauen oder dieses um ein zweites Stockwerk zu erhöhen? Und wie soll im ersten Fall mit dem alten Idgah verfahren werden?
Antwort
Wenn sie es zweistöckig machen können, sollen sie es zweistöckig machen. Wenn sie aber außerhalb der Bebauung ein anderes Idgah bauen, dann sollen sie das jetzige Idgah zur Moschee erklären. Man kann auch so verfahren: das jetzige Idgah als Idgah belassen, und diejenigen, die einen Entschuldigungsgrund haben (Maʿdhur), sollen darin das Festgebet verrichten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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