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Bäume des Idgah fällen für die Bedürfnisse der Moschee

Frage

In einer muslimischen Siedlung gibt es eine Moschee und auch ein Idgah (einen Festgebetsplatz). Das Idgah hat einen Garten, und die Moschee hat ebenfalls einen Garten. Nun sind alle Bewohner der Siedlung damit einverstanden, einen Teil der Bäume aus dem Garten des Idgah fällen zu lassen und für den Bau und die Instandsetzung der Moschee zu verwenden. Ist das nach der Scharia zulässig oder nicht?

Antwort

Die Bäume eines Gartens, der als Waqf für das Idgah gestiftet wurde, dürfen nicht gefällt werden. Die Bäume jedoch, die vertrocknet sind und von denen es keinen Nutzen gibt, sollen sie fällen und für Bauten des Idgah verwenden.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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