Betreten der Moschee im Zustand der Dschanaba
Frage
War es dem Gesandten Allahs ﷺ erlaubt, die Moschee im Zustand der Dschanaba (großen rituellen Unreinheit) zu betreten, oder nicht? Wenn es erlaubt war, war das eine Besonderheit von ihm ﷺ, oder gilt die Regel für alle gleich?
Antwort
Die Tür des Hauses des Gesandten Allahs ﷺ führte in die Moschee, daher war es dem Gesandten Allahs ﷺ erlaubt, im Zustand der Dschanaba durch sie hindurchzugehen (Murur). Dass aber jeder in irgendeine Moschee im Zustand der Dschanaba eintritt, war weder damals erlaubt, noch ist es jetzt für irgendjemanden erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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