الإفتاء

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Handel eines Imams in der Moschee

Frage

Wenn ein Imam Handel treibt, indem er in der Moschee Stoff und Ähnliches aufbewahrt, ist das erlaubt oder nicht?

Antwort

Dort, wo in der Moschee gebetet wird, Handel zu treiben, indem man Stoff und Ähnliches aufbewahrt, ist stark missbilligt, dem Verbot nahe (Makruh tahrimi). Wenn der Imam nicht davon ablässt, verdient er die Absetzung.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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