الإفتاء

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Verkauf eines Baumes der Moschee in der Moschee selbst

Frage

Ein Schischam-Baum (indisches Palisanderholz) gehört der Moschee selbst. Ist es zulässig oder nicht, ihn dort zu kaufen und zu verkaufen, wo das Gebet verrichtet wird?

Antwort

Da die Moscheen für das Gebet und das Gemeinschaftsgebet bestimmt sind, ist es nicht zulässig, dort zu kaufen und zu verkaufen; man soll es abseits tun, auch wenn dieser Baum der Moschee selbst gehört.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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