Aufenthalt in der Moschee und Benutzung des Ventilators
Frage
Wer darf sich in der Moschee aufhalten? Ebenso: Ist es erlaubt oder nicht erlaubt, die ganze Nacht über im Inneren der Moschee Strom zu verwenden, einschließlich eines Ventilators? Ebenso: Bis zu welchem Teil der Nacht ist es nach der Rechtsfrage (der Vorschrift der Scharia) belegt, im Inneren der Moschee Strom und Ventilatoren laufen zu lassen und zu benutzen?
Antwort
Wer sich im Itikaf (Verweilen in der Moschee in der Absicht der Anbetung) befindet, oder ein Reisender, der nirgends eine Unterkunft hat, dem ist es erlaubt, in der Moschee zu bleiben; und auch dem, der in der Moschee bleibt, um sich um das Tahadschud- und das Fadschr-Gebet zu kümmern, ist es erlaubt. Man soll die Moschee aber nicht zu seinem eigenen Ruheplatz machen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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