الإفتاء

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Ein Regal in der Wand der Moschee für den Koran und religiöse Bücher

Frage

Ist es erlaubt, in der Moschee, in eben der Wand, an der der Imam steht, in den dort befindlichen Mihrab-Nischen einen Belag anzubringen oder etwas anderes einzurichten und den Edlen Koran und andere Bücher dorthin zu legen?

Antwort

Wenn dem Bau der Moschee dadurch kein Schaden entsteht (die Wand nicht geschwächt wird), dann ist es erlaubt, den Koran und religiöse Bücher zum Lesen dorthin zu legen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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