الإفتاء

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Einen der Krüge der Moschee für sich reservieren

Frage

Zaid reserviert für sich einen der Krüge der Moschee; wenn ein anderer ihn benutzt, wird er zornig und hält ihn für unrein. Wie lautet das Urteil nach der Scharia?

Antwort

Dieses Vorgehen Zaids ist falsch. Wenn er den Wahn (Wahm) hat, der Krug werde durch die Benutzung durch einen anderen unrein, so soll er diesen Wahn lassen. Wenn er ihn aber nicht lassen kann, soll er sich einen eigenen Krug kaufen, ihn gesondert aufbewahren und zur Gebetszeit mitbringen, damit für einen anderen überhaupt keine Gelegenheit entsteht, ihn zu benutzen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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