Das Geld einer Moschee gegen Zinsen als Darlehen geben
Frage
Wenn von den Spenden für eine Moschee, ein Waisenhaus oder eine arabische Madrasa oder von den Einkünften aus Läden und Immobilien nach der Zahlung der Gehälter für den Imam, den Leiter der Madrasa (Muhtamim) und den Lehrer ein Betrag in der Kasse übrig bleibt und eine ehrliche Person aus diesen Einkünften auf einmal tausend Rupien zum Zweck des Handels nimmt und jährlich einen vereinbarten Betrag, zum Beispiel zweihundert Rupien, zahlt – unabhängig davon, ob sie Gewinn oder Verlust macht –, und wenn der Betrag…
Antwort
Der Betrag von zweihundert Rupien pro Jahr, der als Zuwachs und Einkommen anfallen wird, ist Zins (Riba), und ein Geschäft mit Zinsen ist haram.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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