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Das Urteil über den Bau einer Moschee durch einen Nichtmuslim

Frage

Wenn ein Nichtmuslim für den Bau einer Moschee sein persönliches Geld ausgibt, sie mit einem Dach versieht, ihren Boden fest und gepflastert machen lässt und ringsum auf allen vier Seiten Mauern errichten lässt – wie ist dann nach der Scharia das Urteil über das Gebet in einer solchen Moschee? Erklärt es – und ihr werdet belohnt.

Antwort

Der Bau einer Moschee durch einen Nichtmuslim fällt unter das Urteil über eine Vermächtnisverfügung (Wasiyya) zugunsten der Moschee. Wenn er es nach seinem Glauben als Qurba (Tat der Annäherung an Allah) und als gottgefälliges Werk ansieht, so ist es erlaubt, und für die Moschee ergibt sich daraus keinerlei Mangel; das Gebet darin ist gültig.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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