Das Geld der Hindus in der Moschee
Frage
Darf man für das Gebäude der Moschee das Geld von Hindus oder Schiiten ausgeben oder nicht? Wenn das Ausgeben erlaubt ist, was bedeutet dann dieser Vers: [ar]وَمَا كَانَ لِلْمُشْرِكِينَ أَن يَعْمُرُوا۟ مَسَـٰجِدَ ٱللَّهِ شَـٰهِدِينَ عَلَىٰٓ أَنفُسِهِم بِٱلْكُفْرِ[/ar] „Es steht den Götzendienern nicht zu, die Moscheen Allahs zu bevölkern und instand zu halten, während sie gegen sich selbst den Unglauben bezeugen …“ (Sure At-Tauba, 9:17)?
Antwort
Wenn der Bau einer Moschee nach ihrer Auffassung Gottesdienst und ein gottgefälliges Werk ist und es kein anderes Hindernis gibt, dann ist es nach der Scharia richtig, ihr Geld in den Moscheebau zu investieren. Denn mit der „Instandhaltung“ (ʿImara) ist in dem Vers gemeint, die Moschee mit Menschen zu beleben sowie ihre Verwaltung (Tauliyat) und Leitung zu übernehmen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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