Rückgabe des Anteils des Ehemannes, nachdem der Betrag der Brautgabe (Mahr) der Moschee gegeben wurde
Frage
Zaid heiratete Hinda. Hinda kam mehrmals in Zaids Haus, doch es gab keine Kinder, und sie starb. Zaid gab auf Verlangen des Vaters von Hinda (seines Schwiegervaters) diesem die gesamte Brautgabe (Mahr), und der Schwiegervater Zaids (der Vater von Hinda) gab die ganze Summe sofort der Moschee. Nun hat sich herausgestellt, dass auch der Ehemann ein Recht (auf einen Anteil) hat. Als Zaid das hörte, verlangt er das Geld seines Anteils zurück. Hat der Ehemann ein Recht oder nicht?
Antwort
Zaid hat Anspruch auf die Hälfte der Brautgabe von Hinda. Der Schwiegervater Zaids war verpflichtet, die Hälfte bei Zaid zu lassen. Nun, da er die ganze Summe bereits der Moschee gegeben hat, ist es auch rechtens, die Hälfte zurückzuholen – so, dass der Schwiegervater die Hälfte von den Leuten der Moschee zurückholt und sie Zaid gibt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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