Verwendung von auf dem Schwarzmarkt gekauftem Zement für die Moschee
Frage
Zaid will eine Moschee bauen. Zementsäcke bekommt er billig „unter der Hand“ (auf dem Schwarzmarkt). Das heißt: Der Unternehmer erhält vom Staat Zement in ausreichender, am Bedarf bemessener Menge, und ihm ist vorgeschrieben, Sand und Zement im Verhältnis vier zu eins zu mischen. Der Unternehmer mischt jedoch zum Beispiel einen Sack Zement mit sechzig Säcken Sand; so spart er viel Zement ein und verkauft ihn zu einem billigen Preis.
Antwort
Aus der Formulierung der Frage geht hervor, dass der Unternehmer nicht Eigentümer, sondern Bevollmächtigter (Wakil) und Lohnarbeiter (Adschir) im Auftrag des Staates ist. Er spart den Zement durch Betrug und Vertrauensbruch (Khiyana) ein, um ihn zu verkaufen – dadurch wird er nicht zum Eigentümer. Ein solcher Zement soll in der Moschee nicht verwendet werden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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