Verwendung einer Anzahlung für die Bedürfnisse der Moschee
Frage
Ein Mann schloss mit dem Mutawalli (Verwalter der Stiftung) einer Moschee ein Geschäft über den Kauf eines Hauses, das der Moschee gehört, und gab dem Mutawalli im Voraus einen Geldbetrag als Anzahlung. Danach konnte dieser Mann das Geld nicht aufbringen, und der Mutawalli der Moschee verkaufte jenes Haus an einen anderen. Nun gibt der Mutawalli der Moschee diesem Mann das Geld wegen dessen Wortbruchs nicht zurück. Ist es erlaubt oder nicht, dieses Geld für die Bedürfnisse der Moschee auszugeben?
Antwort
Wenn Verkäufer und Käufer aus irgendeinem Grund das Kaufgeschäft nicht zu Ende führen können, ist es Pflicht, die Anzahlung zurückzugeben, und es ist keinesfalls erlaubt, sie zu behalten. Daher ist der Mutawalli verpflichtet, dieses Geld jenem Mann zurückzugeben; ein solches Geld für die Moschee auszugeben ist ebenfalls nicht erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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