Blechdach in der Moschee auf Bitte einer Prostituierten
Frage
Ein Stück Land war zugunsten der Grabstätte eines Frommen als Stiftung (Waqf) bestimmt. Da dieses Grundstück direkt an der Straße liegt und auch einen Brunnen enthält, ließ ein Mann, der den Bedarf spürte, auf diesem Grundstück für die Betenden eine Plattform, eine mannshohe Mauer und darin einen Mihrab errichten. Dieser Mann hatte nicht viele Mittel, um auch noch ein Dach für Schatten einzurichten, und bei Sonne und Regen war es schwierig, das Gebet zu verrichten.
Antwort
Dadurch ist das Gebet nicht verboten geworden, besonders da das Blech ein anderer Mann mit erlaubtem Geld hat anbringen lassen und danach das Geld von der Prostituierten genommen hat; obwohl es diesem Mann nicht erlaubt ist, von einer Prostituierten Geld zu nehmen, wenn ihm sicher bekannt ist, dass dieses Geld haram ist.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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