Verfügung über Land, das mit der Absicht, eine Moschee zu bauen, freigehalten wurde
Frage
Bei uns wurde eine neue Siedlung angelegt, und dort wurde ein Grundstück für den Bau einer Moschee freigehalten. Es ist noch nicht zur Stiftung (Waqf) erklärt, und auch das Fundament der Moschee und dergleichen ist noch nicht gelegt. Dieses Land hat der Dorf-Grundbuchführer – ein Hindu – freigehalten. Nun will dieser Grundbuchführer die Hälfte oder weniger dieses Landes auf den Namen eines verehrten Maulana überschreiben und will auch, dass die künftige Moschee unter dessen Leitung geführt wird.
Antwort
Auch wenn dort noch keine Moschee gebaut und das Land noch nicht zur Stiftung erklärt wurde: Da die Genehmigung für dieses Land für eine Moschee erteilt wurde, soll man es danach nicht auf den Namen eines anderen überschreiben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.