Verkauf von Öl und anderen Dingen der Moschee
Frage
Muslime bringen in die Moschee Öl zum Anzünden der Lampen sowie Fächer, Besen, Matten, Tonkrüge, Wasserkannen für die Waschung und dergleichen. Darf der Mutawalli (Verwalter der Stiftung) die genannten Dinge bei Bedarf verkaufen und den Erlös für andere Ausgabenposten derselben Moschee verwenden, oder nicht?
Antwort
Wenn diejenigen, die diese Dinge der Moschee geben, dazu die Erlaubnis erteilt haben, so ist es erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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