الإفتاء

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Immobilie, die der Moschee ohne Stiftung (Waqf) übertragen wurde, darf verkauft werden

Frage

(1) Auf Lebenszeit bleibe ich, der Erklärende (Muqirr), Eigentümer meines Hauses und Besitzer, und mir bleiben alle Rechte jeder Art – auf Übertragung und dergleichen. (2) Nach dem Tod von mir, dem Erklärenden, wird die Moschee Andarun Kotla – vertreten durch den Mutawalli (Verwalter der Stiftung) Muhammad Iqbal – Eigentümerin und Besitzerin des Hauses, und auf die Moschee gehen alle Rechte jeder Art über – auf Übertragung und dergleichen. (3)

Antwort

Es ist keine Stiftung. Es nach eigenem Ermessen zu verkaufen ist ebenfalls richtig, wie es in Punkt Nr. 2 steht, wo die Erlaubnis zur Übertragung erwähnt ist. Besser ist es, wenn man es verkauft, vom erlösten Betrag irgendeine Immobilie für die Moschee zu erwerben.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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