Verkauf des Gitters des Moscheebrunnens, um Türen für die Moschee machen zu lassen
Frage
In der Moschee des Viertels Ihres bescheidenen Dieners wird gebaut; das Viertel ist sehr arm. Im Augenblick stellt sich die Frage nach den Türflügeln für das äußere Tor. Ich möchte Folgendes wissen: In dieser Moschee gibt es ein Eisengitter, mit dem der Brunnen abgedeckt war, doch jetzt, da der Brunnen verschlossen ist, liegt es ungenutzt herum. Wenn man es verkauft und Torflügel anfertigen lässt, ist dann nach der Scharia etwas Anstößiges daran?
Antwort
Es ist nichts Anstößiges daran, es ist erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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