Verkauf alter Fliesen vom Boden der Moschee mit Verwendung des Erlöses für die Moschee oder Kauf für das eigene Haus
Frage
In der Moschee waren zuvor Fliesen verlegt, doch als sie verschlissen und schwach wurden, hat man sie herausgerissen und einen festen Boden angelegt; die herausgerissenen Fliesen liegen nun ungenutzt herum. Ist es erlaubt, sie zu verkaufen – denn sonst wird man später mit Schuhen auf sie treten, und es wird Schmutz auf ihnen sein, obwohl die Menschen lange Zeit auf ihnen das Gebet verrichtet haben? Wie verhält es sich also mit dem Verkauf, und für welchen Ausgabenposten soll man den Erlös verwenden?
Antwort
Es ist besser, dass man sie für den Boden einer anderen Moschee kauft und verwendet. Es ist auch richtig, dass irgendein Mensch sie kauft und in eine Wand einsetzt: Nachdem sie von der Moschee getrennt sind, haben sie nicht mehr den Status und die Ehrwürdigkeit, die sie in der Moschee hatten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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