Angliederung eines Teils der Straße an die Moschee ohne Zustimmung aller
Frage
Neben der Moschee verläuft ein öffentlicher Weg von West nach Ost. Man möchte einen Teil dieses Weges in die Moschee nehmen. Wie lautet das Urteil, wenn nicht alle die Erlaubnis geben, sondern nur einige?
Antwort
Wenn der Weg breit ist und durch die Aufnahme eines Teils in die Moschee keine Enge entsteht, dann kann man nach Beratung so viel in die Moschee nehmen, wie notwendig ist: Nach der Scharia gibt es dafür die Erlaubnis, und alle sollen damit einverstanden sein. Man soll nicht so viel Platz nehmen, dass der Weg eng wird.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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