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Einbeziehung eines Grabes in den Hof der Moschee bei ihrer Erweiterung

Frage

Es gibt eine Moschee, deren Boden klein ist; sie muss erweitert werden. Wenn man den bereits angelegten Boden nach vorn verlängert, liegt ein Grab im Weg. Besteht nach der Scharia die Möglichkeit, dieses Grab mit einem Gewölbe zu überdecken und es in den Hof der Moschee einzubeziehen?

Antwort

Wenn sich dieses Grab auf Land befindet, das jemandes Eigentum ist, und es so alt ist, dass der Verstorbene darin vollständig zu Staub geworden ist, dann ist es richtig, dieses Land mit Erlaubnis des Eigentümers in die Moschee einzubeziehen; das Grab soll vollständig beseitigt werden, und es soll keine Spur von ihm bleiben.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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