Die Hälfte der Moschee für die Straßenerweiterung abgeben
Frage
Bei uns auf dem Basar steht unmittelbar an der Straße eine Moschee. Die hiesige Stadtverwaltung (Municipality) will diese Straße verbreitern, wodurch die Hälfte der Moschee an die Straße fallen und die Hälfte übrig bleiben würde. Ein hiesiger Kaufmann (Seth) hat ebenfalls den Rat gegeben: „Auf der Nordseite der Moschee liegt unser Land. Wie viel Land von der Moschee weggeht, so viel gebt an die Straße, und ich gebe ebenso viel Land auf der Nordseite – erweitert die Moschee nach Norden.
Antwort
Ein Ort, der einmal zur Moschee im Sinne der Scharia gemacht wurde, ist für immer Moschee: Ihn zu verkaufen, zu tauschen, daraus ein anderes Haus, einen Laden, eine Madrasa, eine Herberge für Reisende und dergleichen zu machen, dort Ackerbau zu betreiben oder Tote zu bestatten, ist völlig unerlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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