Teilung eines Bezirksvereins (Anjuman)
Frage
Frage: Im Dar al-Ulum gibt es einen Bezirksverein (Anjuman; Vereinigung von Absolventen eines Bezirks), der vom Geld der Absolventen seit der Gründung des Vereins und seiner jetzigen Mitglieder getragen wird. Im Verein gibt es Bücher, Bargeld und anderes, die jedes Mitglied des Vereins nutzen darf, und nichts davon ist das Eigentum von jemandem.
Antwort
1. Wenn auf behördliche Anordnung zwei Bezirke entstanden sind, was folgt daraus? Wurde den Leuten des Vereins etwa auch verboten, zusammenzubleiben? Sie sollen sich alle zusammensetzen und wie bisher gemeinsam bleiben; ich hoffe, dass man sie dafür nicht mit einer Geldstrafe belegen wird und die Regierung sie nicht ins Gefängnis stecken wird.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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