Zurückhaltung der Waqf-Einnahmen aus persönlicher Feindschaft
Frage
Frage: Die Damen Maryam Fatima und Kaniz Fatima, Einwohnerinnen der Ortschaft Muhammadabad, widmeten im Jahr 1912 einige Ländereien und mehrere Läden als Waqf für Moscheen und andere gute Werke. Bei der Stiftung des Waqf ließen sie in der Urkunde festhalten: „Ab dem heutigen Datum haben wir auf das Eigentumsrecht an diesem Besitz verzichtet; nach Fertigstellung dieser Waqf-Urkunde ist weder uns noch allen unseren nahen und fernen Verwandten irgendein Recht auf Einmischung in den erwähnten Waqf-Besitz verblieben,…
Antwort
[ar]ولاية نصب القيم إلى الواقف، قال في البحر: قدمنا أن الولاية للواقف ثابتة مدة حياته وإن لم يشترطها، وأن له عزل المتولي اهـ[/ar] „Das Recht, einen Verwalter (Qayyim) einzusetzen, liegt beim Waqif. In ‚al-Bahr‘ heißt es: Wir haben bereits dargelegt, dass das Recht der Verwaltung (Wilaya)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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