Die Verfügung des Wakil beim Kauf mit dem Geld des Vollmachtgebers
Frage
Frage: Wenn jemand einen Mann beauftragt hat, irgendeine Sache zu kaufen, und ihm Geld von sich gegeben hat, ist es dann für den Wakil (Stellvertreter) zulässig, dieses Geld aus Notwendigkeit für sich selbst zu verwenden, die Sache aber mit seinem eigenen Geld zu kaufen und dem Vollmachtgeber (Muwakkil) zu geben? Und (ferner)
Antwort
Der Wakil ist eine Vertrauensperson (Amin), und mit dem Anvertrauten (Amana) ist eine derartige Verfügung unzulässig. Wenn er so verfügt hat, wird er ersatzpflichtig und ist keine Vertrauensperson mehr. Eine Sache, die mit dem Geld des Vollmachtgebers gekauft wurde, an einen anderen zu verkaufen, ist nicht richtig: Das ist ein Verkauf durch einen Fuduli – eine Person, die ohne…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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