الإفتاء

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Kann ein Mensch in mehreren Angelegenheiten Wakil sein?

Frage

Frage: Wenn jemand einmal in irgendeinem Prozess Wakil (Vertreter) von jemandem geworden ist, kann er danach sein ganzes Leben lang in keinem Prozess mehr Wakil von irgendjemandem sein, mit Ausnahme des Wakil bei einem Nikah (Ehevertrag). Ist das richtig?

Antwort

Wenn ein Mensch in einem Prozess bereits Wakil einer der Parteien geworden ist, kann er in diesem Prozess nicht Wakil der anderen Partei werden, solange er sich nicht von der Vertretung der ersten Partei getrennt hat.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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