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Der Beruf des Wakil (Rechtsanwalts)

Frage

Frage: Wie ist es zu beurteilen, dass ein Muslim den Beruf eines Wakil (Rechtsanwalts) ergreift, wo die Gesetze doch häufig der wahren Scharia widersprechen? Und wie ist das Geld, das daraus erzielt wird?

Antwort

Wenn er gerechte Prozesse übernimmt und ihm dabei nichts abverlangt wird, was der Scharia widerspricht, so ist der Anwaltsberuf zulässig; ein Einkommen aber, das auf eine der Scharia widersprechende Weise erzielt wird, ist Haram.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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