Das Fleisch der Aqiqa für die Eltern des Kindes
Frage
Frage: Dürfen die Eltern des Kindes und alle seine Vorfahren und Nachkommen (Usul wa Furu) vom Fleisch der Aqiqa (dem Opfer anlässlich der Geburt eines Kindes) essen oder nicht? Wenn nicht, welchen Grades ist dann die Zuwiderhandlung? Und wenn sie essen dürfen, dann mit einer gewissen Missbilligung (Karaha) oder ohne Missbilligung? In der Abhandlung über die Aqiqa, verfasst von Hazrat Maulana Nizamuddin, steht auf S.
Antwort
Von unseren drei Imamen ist zu dieser Frage nichts Ausdrückliches überliefert; die Fiqh-Bücher schweigen in der Regel darüber; auch im edlen Hadith gibt es keine Erwähnung. Die Grundlage, aufgrund derer es als Makruh bezeichnet wurde, hat nicht den Status eines Beweises der Scharia, sondern lediglich den einer feinen Bemerkung und eines geistreichen Gedankens (Latifa)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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